Sekten und Psychogruppen

NR. 0359/98 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

PRESSEMITTEILUNG

Datum: 04.06.1998

Sekten und Psychogruppen

Zum Endbericht der Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ erklären die Kommissionsmitglieder Dr. Angelika Köster-Loßack, MdB, und Prof. Dr. Hubert Seiwert, Universität Leipzig:

Die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ hat in diesen Tagen ihren Abschlußbericht verabschiedet. Wir haben diesem Bericht nicht zugestimmt und ein Sondervotum vorgelegt.
Die von der Kommission in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen eindeutig und übereinstimmend, daß von neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen generell keine Gefahren für den einzelnen, die Gesellschaft oder den Staat ausgehen. Die Risiken, die im Einzelfall bestehen können, unterscheiden sich nicht grundsätzlich von denen, die auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen bestehen. Dieser eindeutige Befund darf nicht durch den Verweis auf Scientology verschleiert werden. Wir haben deshalb in unserem Sondervotum die problematischen Aktivitäten von Scientology gesondert behandelt.

Die Kommissionsmehrheit schlägt mit ihren Handlungsempfehlungen eine Vielzahl gesetzgeberischer Maßnahmen vor: Dazu zählen die Änderung des Vereins- und Steuerrechts, die Verschärfung des Wucherparagraphen, ein Gesetz zur „gewerblichen Lebensbewältigungshilfe“ und die staatliche Förderung privater Beratungsstellen. Damit wird der Eindruck erweckt, bei neuen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und „Psychogruppen“ handele es sich um hochproblematische und gefährliche Erscheinungen.

Ein solcher gesetzgeberischer Aktionismus läßt sich aus den Untersuchungsergebnissen in keiner Weise begründen. Wir konnten deshalb diesen Handlungsempfehlungen nicht zustimmen. Unsere eigenen Vorschläge beziehen sich unter anderem auf Maßnahmen zur Konfliktreduzierung durch Vermittlungsstellen, die Förderung der religiösen und weltanschaulichen Toleranz sowie die Unterstützung wissenschaftlicher Forschung.

Die Kommissionsmehrheit aus CDU/CSU, FDP und SPD konnte bei der generellen Bewertung des Phänomens der neuen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und der Psychogruppen keine Einigung erreichen. Die Vertreter der SPD sehen in diesen Organisationen eine Bedrohung der Stabilität des demokratischen Staates. Dagegen stellen CDU/CSU und FDP fest, daß religiöse und weltanschauliche Minderheiten „derzeit keine Gefahr für Staat und Gesellschaft“ darstellen. Damit erweist sich die vermeintliche „Einmütigkeit“ der Kommissionsmehrheit als Illusion und bloße Außendarstellung.

Wir begrüßen es ausdrücklich, daß CDU/CSU und FDP bei der Einschätzung angekommen sind, die wir bereits in unserem Sondervotum zum Zwischenbericht der Kommission formuliert haben. Angesichts der heftigen Polemiken gegen dieses Sondervotum halten wir dies für einen bemerkenswerten Lernprozeß.

Wir bedauern, daß sowohl CDU/CSU und FDP ebenso wie die SPD es nicht für notwendig erachten, die Öffentlichkeit in unmißverständlicher Form über die Ergebnisse der von der Kommission in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchungen zu informieren.

Wir referieren deshalb diese Forschungsergebnisse in unserem Sondervotum. Insgesamt handelt es sich um sechs, zum Teil sehr umfangreiche Untersuchungen. Den Versuch der CDU/CSU, die Beschreibung dieser Forschungsergebnisse als bloße Meinung zweier Kommissionsmitglieder abzutun, weisen wir entschieden zurück. Es ist dies ein durchsichtiger Versuch, von den tatsächlich vorliegenden Erkenntnissen abzulenken.

Für skandalös halten wir es, daß die Ergebnisse einer groß angelegten empirischen Untersuchung, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde, im Mehrheitsbericht nicht referiert, sondern im Anhang versteckt werden. Die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP will damit eindeutige Forschungsergebnisse abwerten. Die übrigen Untersuchungsergebnisse werden im Mehrheitsbericht – mit Ausnahme der Untersuchung zum „Psychomarkt“ – nur in einseitig sehr verkürzter Form referiert. Statt dessen befaßt sich der Mehrheitsbericht auf breitem Raum mit hypothetischen Erörterungen über „psychische Manipulation“ und „Konfliktpotentiale“, die in einem eklatanten Widerspruch zu den tatsächlichen Befunden stehen.

Wir konnten dem Mehrheitsbericht auch deshalb nicht zustimmen, weil er weitere umfangreiche Teile enthält, die den tatsächlichen Erkenntnissen widersprechen. Dies gilt insbesondere für die Konfliktanalyse. Trotz verbaler Einschränkungen wird konsequent darauf verzichtet, die bestehenden Konflikte unter Berücksichtigung aller Konfliktparteien zu analysieren. Auch der Umstand, daß einige Kommissionsmitglieder selbst in Konflikte mit neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen verwickelt waren, rechtfertigt nicht diesen „Einbahnstraßenweg“, die Ursache von Konflikten einseitig der Gegenseite zuzuschreiben. Es ist nicht nur ein Gebot der intellektuellen Redlichkeit, sondern auch der politischen Glaubwürdigkeit, die Argumente aller Konfliktparteien angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich auf der anderen Seite um Vertreter von Minderheiten handelt.

Es ist unerfindlich, worin das „hohe politische Konfliktpotential“ besteht, daß die Kommissionsmehrheit bei „einzelnen Gruppen“ feststellt. Mit Ausnahme von Scientology bleibt offen, welche „einzelnen Gruppen“ gemeint sein könnten. In dem Mehrheitsbericht werden dazu keine Ausführungen gemacht – es sei denn, der Befund, daß einzelne religiöse und weltanschauliche Gruppierungen von ihren Gegnern kritisiert werden, gelte als Nachweis eines politischen Konfliktpotentials. Mit gleichem Recht kann man in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere bei Parteien, ein hohes „politisches Konfliktpotential“ feststellen.

Die Behauptung, „gezielt kriminelles Handeln und Verhalten“ sei feststellbar (Teil 6.1. des Mehrheitsberichts), ist gleichfalls nicht durch Erkenntnisse der Kommission gedeckt. Wir halten es für politisch fahrlässig, durch unklare Formulierungen an latente gesellschaftliche Vorurteile gegenüber religiösen und weltanschaulichen Minderheiten zu appellieren. Massive und strafrechtlich relevante Vorwürfe müssen konkretisiert werden, weil sonst jeder gemeint sein kann. Damit wird der gesamte Bereich der neuen religiösen und weltanschaulichen Minderheiten einem unzulässigen Generalverdacht ausgesetzt.

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