2. Verhandlungstag — Urteil

Zweiter Verhandlungstag

Dienstag, den 30.5.2000 im selben Zimmer um 10.00 Uhr

Vor dem Gerichtsgebäude wurde von zwei Männern rote Flugblätter verteilt mit folgendem Text:

Für Meinungs- und Glaubensfreiheit

Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neuwied konnte Zweifel an der Gewährleistung von Meinungs- und Glaubensfreiheit in der BRD wecken. Heute wird hier vor dem Landgericht Koblenz die Berufungsverhandlung fortgesetzt.
Wegen Volksverhetzung sowie Beleidigung und Verunglimpfung des Angedenkens Verstorbener wurde ein Schriftsteller erstinstanzlich in Neuwied verurteilt (Geldstrafe).
Der Schriftsteller hängt der in Indien verbreiteten Karma Lehre an. Ausgehend von der vielfachen Wiedergeburt besagt sie, dass der Mensch erntet, was er zuvor selbst gesät hat. Unglück und Krankheit des gegenwärtigen Daseins sind also Folgen früherer Taten. Das Schicksal, nicht Entscheidungsfreiheit, scheint daher das Erdenleben im wesentlichen zu bestimmen.
Der Schriftsteller beschreibt in seinem Roman unter anderem Schlussfolgerungen des Karma-Lehre hinsichtlich Judenverfolgung und -ermordung im Dritten Reich. Er zieht diese an keiner Stelle in Zweifel. Er bringt aber gemäss der Karma-Lehre die vorhergehenden Erdenleben mit dem grausamen Schicksal der Opfer in Verbindung. Deswegen erfolgte die erstinstanzliche Verurteilung.
Anhänger von Karma und Wiedergeburt mögen die dargelegte Sicht bejahen. Christen mögen diesen Ansatz ablehnen, da sie in erster Linie von individueller Verantwortlichkeit im Diesseits und von göttlicher Gnade ausgehen. Nicht von schicksalhaften Zwangsläufigkeiten. Schließlich mag man diese Lehre aus anderen Gründen ablehnen.
Aber: Warum wird diese Glaubens- und Meinungsfreiheit von der Staatsanwaltschaft vor dem Richterstuhl gezogen? Hier gehört sie nicht hin! Eine Auseinandersetzung über Glaubens- und Meinungsfragen kann und sollte in einem freien Land Europas in Offenheit, ohne Strafandrohung, in Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden, selbstverständlich geführt werden.
Wir wenden uns daher an die zuständige Kammer und bitten Sie:
Setzen Sie in diesem Verfahren Zeichen für den Rechtsstaat, mit seinen Grundrechten Meinungs-, Glaubens- und Kunstfreiheit!
Bedenken Sie bitte auch: Kann man verstehen, dass (seitens der Anklage) jemand der Volksverhetzung hinsichtlich jüdischer Opfer überführt werden soll, der selbst aber Freund des jüdischen Volkes ist?

Nachdem der Richter die Verhandlung eröffnet hatte und bemerkte, dass die beiden Schöffen das Buch JEDEM DAS SEINE gelesen hätten, wurde Herr Hockemeyer nach seiner Tätigkeit nebst Einkommen befragt.

Der Anwalt, Herr Schallert, trug nun zur Verteidigung von dem Angeklagten einen Artikel und zwei Schreiben vor.
Der Artikel stammt aus der BASLER ZEITUNG und ist von dem Präsidenten der Zionistischen Vereinigung Basel, David Schweizer, verfasst, wie er auch im Internet nachzulesen ist. Darin sagt er aus, dass vor dem Holocaust die Mehrheit der Juden sich zur Reinkarnation bekannte und dass das Karmagesetz ebenfalls eine Konstante im jüdischen Glauben sei. (Es) wird behauptet, dass die Mehrheit der religiösen Juden nicht an Reinkarnation glaubt. Das ist falsch. Die Wiederverkörperung (Gilgul) ist im religiösen Judentum weitgehend anerkannt. Für die chassidischen Juden ist der Glaube an Reinkarnation ein zentrales Element ihres religiösen Selbstverständnisses. Sie bildeten vor dem Holocaust die Mehrheit des europäischen Judentums und sind auch heute einer der größten jüdischen Gruppierungen. Dass die Opfer des Holocaust wiedergeboren werden, ist für sie eine Selbstverständlichkeit. Meine Großeltern sind in Auschwitz ermordet worden. Dass sie ein neues Leben haben können, bedeutet für mich Genugtuung und Trost. …. Es sind vor allem nichtreligiöse Juden, die den Gedanken von Reinkarnation ablehnen. Dazu gehören die paar wenigen Mitglieder der Aktion Kinder des Holocaust. Sie haben vom Judentum offensichtlich keine Ahnung und sind in keiner Weise repräsentativ. Der übertriebene Aktivismus und die unwürdige Vereinnahmung des Holocaust durch diese Gruppe löst in jüdischen Kreisen allgemein Missfallen aus. Ihre Mitglieder glauben offenbar, dass die Opfer des Holocaust ewig tot und die Täter ewig schuldig sind. Aus den Quellen des Judentums erfahren wir ganz anderes. Diejenigen, die gelitten haben, werden andere, bessere Leben haben, und die Verbrecher können zum Guten umkehren – wenn nicht in diesem Leben, dann in einem anderen. Dem reuigen Sünder wird verziehen werden, wobei die Art des Ausgleichs für seine Taten im Himmel bestimmt wird. Dieses Ausgleichssystem entspricht dem, was man in der indischen Tradition Karma nennt. Karma ist kein Straf-Gesetz, sondern ein Weg des Lernens, so wie auch die jüdische Religion als solche nicht als Gesetz, sondern als Weg (Halacha) und als Lehre (Thora) verstanden wird. Der Mensch muss über viele Inkarnationen hinweg lernen, das Gute selber zu wollen. Im Paradies war er auch gut, aber er wollte das Gute nicht. Er war unbewusst gut. Wer sich nie schuldig gemacht hat, wird nie die Scham empfinden, die ihn dazu bringt, inskünftig Gutes zu tun. Durch eigenes Leid stärken wir unser Mitgefühl. Aus Jesaja 53 lernen wir, dass Menschen auch Leiden auf sich nehmen können, um die karmischen Lasten anderer mitzutragen.
Alles hat einen Sinn: das Schuldigwerden wie das Leid. Wer das nicht glaubt, muss sich fragen, ob er nicht an Gott zweifelt, denn dieser hat beide Möglichkeiten geschaffen. Und welcher gläubige Mensch will behaupten, dass Gott Sinnloses schafft? Wenn wir genug Liebe und Mitgefühl gelernt haben, werden wir der Auferstehung würdig sein. Reinkarnation und Karma sind Ausdruck der göttlichen Gnade. Was die Aktion Kinder des Holocaust verkündet, ist eine Botschaft der Trostlosigkeit. Die jüdische Religion dagegen lehrt uns, dass es eine göttliche Gnade, ein Verzeihen und eine Auferstehung von den Toten gibt. Sie ist eine Botschaft der Hoffnung und der Freude.
David Schweizer,
Präsident der Zionistischen Vereinigung Basel

Danach verlas Herr Schallert das erste Schreiben, welches von der jüdischen Präsidentin der International Association for Regression Research and Therapy, Linda Adler aus Florida an das Gericht gerichtet ist:

Wir haben erfahren, dass Tom Hockemeyer, der unter dem Namen Trutz Hardo den Roman „Jedem das Seine“ geschrieben hat, vom Staat verfolgt wird, da er einen Roman veröffentlicht hat, der auf karmischen Prinzipien beruht.
Wir sind eine Organisation von respektierten Forschern, Therapeuten und Lehrern von über 800 Mitgliedern in dreiundzwanzig Ländern. Aufgrund unserer Ausbildung, unserer Forschung und unserer Erfahrungen möchten wir Ihnen versichern, dass wir glauben, dass Tom Hockemeyer hinsichtlich des karmischen Gesetzes mit jenen Prinzipien übereinstimmt, wie sie von der Mehrheit der Menschheit geglaubt wird und sicherlich von unserer Organisation.
Tom Hockemeyer ist ein angesehenes Mitglied unserer Organisation und ein internationaler Lehrer, der bei unseren internationalen Konferenzen als Sprecher aufgetreten ist.
Wir erkennen erfreut an, mit welcher Sorge und Sorgfalt die deutsche Nation sich davor hütet, weiteres Unrecht zuzulassen. Jedoch sind wir (und Tom Hockemeyer) der Meinung, dass wir nur Wissen über das Karmagesetz in Verbindung mit der grossen Tragödie, die das jüdische Volk, die Deutschen und alle anderen erlitten haben, die den Zweiten Weltkrieg mitgemacht haben, austauschen.
Unsere Organisation würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie unsere Forderung als ein eingetragener Verein beachteten und die Anklage gegen Tom Hockemeyer „Trutz Hardo“ fallen lassen würden.

Das zweite Schreiben stammt von dem Rückführungstherapeuten Dr. Michael Pollack aus San Francisco. Er schreibt:

… Es gibt viele dokumentierte Fälle von Opfern des Holocaust im zweiten Weltkrieg, die bald darauf wiedergeboren wurden und die später in ihrem Leben den Weg zu einem Rückführungstherapeuten fanden, um von ihnen Hilfe zu bekommen für viele Symptome, die durch einen grausamen Tod im Holocaust entstanden waren….
Als Jude kann ich der deutschen Staatsleitung nachempfinden, wie vorsichtig sie mit diesem Thema umgeht. Und ich kann ebenso mitempfinden, dass die deutsche Bevölkerung sich von weiteren Anklagen befreien möchte über das, was vor so langer Zeit passiert war. Doch ebenfalls als Jude bin ich in voller Übereinstimmung mit dem, was Herr Hockemeyer in seinem Buch darlegt.
Ich verhielt mich einst skeptisch gegenüber der Reinkarnation. Jedoch hatte ich seitdem zu viele unwiderlegbare Erfahrungen gemacht, so dass ich keinerlei Zweifel mehr an ihr habe. Ich habe so viele Beweise über die Tatsache der früheren Leben erhalten, als dass ich nie mehr daran zweifeln könnte.
Ich hoffe, dass Sie meine Ausführungen beherzigen und alle weiteren Anschuldigungen gegen Herrn Tom Hockemeyer fallen lassen… Hierauf kam Herr Anwalt Schallert nochmals auf das Comic-Heft vom ersten Verhandlungstag zu sprechen. Nun verlas er eine ganze Reihe von Stellen aus dem Roman JEDEM DAS SEINE, die beeindruckend genau das Gegenteil von dem belegen, weshalb Trutz Hardo vor Gericht stand.
(hier einige Auszüge: ) Ein ehemaliger Kapo sagt zu seinem früheren SS-Vorgesetzten: Wir haben uns alle böse an Gott und seiner Liebe vergangen. Wir sind vor ihm und der Menschheit schuldig geworden. … Sie werden einst nochmals ebenso wie ich für alle vollbrachten Missetaten einzustehen und sie wiedergutzumachen haben. Es ist besser, wenn wir mit der Wiedergutmachung und dem Bekennen unserer Sünden sofort beginnen.“
Wenn jemand noch Hitler, diesen Massenmörder preist, dann ist er ebenfalls ein moralischer Mitvergaser.“
Indem wir solche Szenen mitansehen und beschreiben … zwingen wir uns selbst gegen die Ignorierung der „bösen“ Geschehnisse. Wir müssen hinsehen, um zu wissen. Wissen aber verpflichtet. Wir müssen also über das Miterlebte künden damit andere ebenfalls aufgerüttelt werden und von ihrer Gleichgültigkeit ablegen und somit zu Mitfühlenden werden.
Ich verfluche Adolf, den Vergaser! Ich verstehe deine Entrüstung und ehre sie, denn sie ehrt dich.
Wer noch in diesem Leben Reue empfindet und sein Vergehen eingesteht, trägt zugleich von seiner karmischen Belastung ab. … Schirach hat sein Karma durch dieses öffentliche Schuldbekenntnis und seine Reue um vieles erleichtert. Doch die meisten dieser SS-Gewaltigen … werden für ihre Sünden in späteren Leben voll einzustehen haben.

Dann stellte der Verteidiger Schallert den Antrag, einen anwesenden und von ihm herbei gebetenen ehemaligen Dozenten der Universität und Mitglied der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, der jahrelang dort Vorstandsmitglied war, der Karmalehre und als Leumund für den Angeklagten anhören zu wollen. Der Richter und der Oberstaatsanwalt jedoch lehnten ab.

Der Oberstaatsanwalt (im ersten Prozess 1998 gegen Herrn Hockemeyer war er noch Staatsanwalt), Herr Schmengler, befragte den Angeklagten, wie viele wiedergeborene Juden, die damals im Holocaust umgekommen seien, er denn in seinen Rückführungstherapien zurückgeführt habe. Dieser gab an, drei heutige Juden und etwa fünf Nichtjuden in seinen Rückführungstherapien zurückgeführt zu haben, die vormals Opfer des Holocaust gewesen waren. Der Oberstaatsanwalt fragte vorwurfsvoll, wie der denn von etwa zehn solcher Rückführungen darauf schließen könne, dass sechs Millionen gemäß dem Karmagesetz selbst für ihr Schicksal verantwortlich gewesen sein könnten.
Der Angeklagte entgegnete, dass er zu der größten Vereinigung von Rückführungstherapeuten in Amerika gehöre, deren Hunderte von meist jüdischen Mitglieder ähnliche Erfahrungen mit den von ihnen Zurückgeführten gemacht hätten. Herr Hockemeyer bat seinen Anwalt, an dieser Stelle ein Schreiben zu verlesen, das die Begründerin der amerikanischen Rückführungstherapie, Dr. Hazel Denning, an den Angeklagten gerichtet hatte. Diesem Ersuchen wurde nachgegeben. Schallert: Achtunddreißig Jahre lang praktiziere ich die Rückführungstherapie und habe dabei Tausende in ihre früheren Leben zurückgeführt. Während diese sich in einem veränderten bzw. in einem tranceähnlichen Zustand befanden, hat eine ganze Anzahl von ihnen ein früheres Leben in Deutschland zur Zeit des Holocaust wiedererlebt.
Sobald Klienten traumatische Geschehnisse in einem früheren Leben schildern, fordere ich sie immer auf, in ein noch weiter vorangegangenes Leben zurückzugehen, um zu erfahren, warum sie solch ein furchtbares Leben wie jenes im Holocaust erleben mussten. Klienten können nahezu immer ein vorausgegangenes Leben aufdecken – und manchmal mehr als eines -, das mit dem Holocaust-Leben in Verbindung steht, das wiederum Auswirkungen auf das heutige hat.
Eine Anzahl von Klienten, die den Grund für ihre Erfahrungen im Holocaust aufdeckten, bezogen sich auf Leben, in welchen sie beteiligt waren an Massenzerstörungen als Mitglieder von Kriegstruppen, die brandschatzten und Dörfer und hilflose Menschen ausplünderten. ……..

Gegen 11.30 beschloss man, eine Pause bis 13 Uhr einzulegen, damit der Oberstaatsanwalt und der Anwalt ihre Plädoyers vorbereiten konnten.

Um 13 Uhr trug als erstes der Oberstaatsanwalt sein Plädoyer vor.
Anschließend erhob sich der Anwalt des Angeklagten. Er argumentierte, indem er aus einen juristischen Kommentar zitierte, dass es sich bei den Anschuldigungen gegen den Angeklagten nicht um Volksverhetzung handeln könne.
In diesem Zusammenhang las er zwei Schreiben vor, die an das Gericht gerichtet waren:

Das erste stammt von dem bekannten Autor Edward Shapiro aus New York, schreibt:

Ich heiße Edward Shapiro. Ich wurde 1942 in New York in einer jüdisch orthodoxen Familie geboren. Ich bin Autor und Co-Autor vieler Bücher, die sich mit Religion, Psychologie und der Vermittlung von Verstehen, Liebe und Weltfrieden befassen, wie z. B. die Bücher Clear Mind Open Heart (Klarer Verstand, Offenes Herz) und Peace Within The Stillness (Frieden Im Inneren). Ich bin der Herausgeber zweier Bücher für Wohlfahrtszwecke. Darin sind Beiträge von solch bedeutenden Leuten wie Ihre Heiligkeit, der Dalai Lama, Bischof Tutu, Rabbi Zalman Schachter, Seine Königliche Hoheit Prinz Philipp, Vaclav Havel, Präsident Gorbatschow, Dr. Bernie Siegel und andere.
Meine Jugend wurde von dem Krieg und all dem überschattet, was meinem Volk im Holocaust angetan wurde. Wie so viele von uns, die in sich und um sich beständig mit dem Leiden aufwuchsen, suchte ich nach einer tieferen Bedeutung nach dem Leben, um mir diesen großen Schmerz erklären zu können. Ich habe eine Erklärung dafür in den Prinzipien des Karma und der Reinkarnation gefunden, die die Grundlagen für den jüdischen Kabbalismus und die Chassidim sind, wie diese mir durch Rabbi Zalman Schachter nahegebracht worden waren. Ich glaube aus ganzen Herzen wie viele Millionen von Juden, dass nichts den Menschen auf Erden ohne Grund passiert. Alles hat eine tiefere Bedeutung, wenn wir nur tief genug nachforschen.
Trutz Hardo hat den Mut gehabt, sogar die Opfer des Holocaust in das Karmagesetz mit einzubeziehen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Behauptung Verwirrung unter den orthodox denkenden Menschen anrichtet oder sie möglicherweise verletzt. Wenn diese jedoch diese Art von Betrachtungsweise akzeptieren könnten, dann würde diese ihnen großen Frieden bescheren und sie von ihrem Leiden befreien. Denn, wie ich glaube, sind alle Holocaust Opfer wiedergeboren, sie sind nicht tot. Sie leben unter uns. Für mich bedeutet dies eine Botschaft der Freude. Jene haben genug gelitten, weshalb dieses Leben für sie nun ein glückliches und gutes ist. Und in vielen Fällen sind sie in ihren eigenen Familien wiedergeboren worden.
Also, was mich anbelangt – und ich glaube, dass ich im Namen vieler Tausend Juden sprechen kann – können wir Trutz Hardo dankbar sein, dass er den Gedanken der Reinkarnation in Verbindung mit dem Holocaust verbreitet, denn diese Idee wird dabei helfen, die Wunden der Vergangenheit zu heilen und uns wieder frei zu machen. Diese Idee bedeutet keine Beleidigung von Toten, sondern eine Botschaft der Freude für die Zukunft. Es ist auch wichtig zu verstehen, dass diese Idee keine neue oder orginale ist, sondern dass sie ein altes Wissen ist, das auf die Lehren des Hinduismus und des Buddhismus auf über 2500 Jahre zurückführt. Wollen wir uns darum bemühen, diese Lehren zu verstehen, um dadurch unsere Angst in dem oben erwähnten Zusammenhang abzulegen. Wir haben über diese Dinge geschrieben und sind auch von einer Londoner jüdischen Zeitung darüber interviewt worden. Solange wir fortfahren zu hassen, gebären wir immer wieder Leiden.
Mein Dank an Trutz Hardo!

Danach zitierte er die mit dreißig Ehrendoktorwürden ausgezeichnete, bekannteste Ärztin dieser Welt, Professor Dr. Elisabeth Kübler-Ross, die in einer Erklärung für den Angeklagten folgendes schreibt:

Ich bin schockiert zu hören, dass man den Schriftsteller Trutz Hardo gerichtlich verfolgt und seinen Roman „Jedem das Seine“ verbieten will, weil er darin den Glauben von über einem Drittel der Menschheit zum Ausdruck bringt, dass alle Schicksale, die dem Menschen auf Erden passieren, dem Lernen dienen und/oder an das Karmagesetz gebunden sind.
Wie kann man in einem aufgeklärten Zeitalter eine Glaubenseinstellung verbieten wollen, wobei das deutsche Grundgesetz die Freiheit von Glauben in Wort und Schrift garantiert.
Ich habe immer an den Fortschritt der Menschheit geglaubt. Dies aber bedeutete ein vorübergehender Rückschritt.

Das Gericht zog sich daraufhin für eine halbe Stunde zurück, um danach den Urteilsspruch zu verkünden.


Urteilsverkündung um 14.30 Uhr:
Der Angeklagte wird zu 90 Tagen zu je 50,- DM pro Tag verurteilt unter Einziehung aller Exemplare und Druckunterlagen des Romans JEDEM DAS SEINE.
(In erster Instanz waren es 100 Tage zu je 40,-DM zusätzlich der Einziehung des Romans.)

Kurz darauf postierten sich zwei Männer, die vor Gerichtsbeginn die oben erwähnten Zettel verteilt hatten, auf dem erhöhten Platz vor dem Gerichtsgebäude und hielten ein Transparent hoch, auf welchem in grossen Lettern stand:

14.30: SCHULDSPRUCH WEGEN FALSCHEN GLAUBENS

und auf dem davor auf dem Boden liegenden Spruchband stand geschrieben:

WIR MAHNEN FÜR MEINUNGSFREIHEIT